Planfeststellungsverfahren, 380 kV-Höchstspannungsleitung von Adlkofen nach Matzenhof

Der Planfeststellungsbeschluss wird gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG nur der Vorhabenträgerin individuell zugestellt. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen
– auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde zugänglich gemacht und zusätzlich
– in örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht
wird. Nach zwei Wochen seit der Zugänglichmachung im Internet gilt der Planfeststellungsbeschluss als bekanntgegeben (Beginn der Rechtsbehelfsfrist).

Festgestellte Planunterlagen