Bezirk Niederbayern

Wappen des Bezirks NiederbayernDer Bezirk Niederbayern ist eine in der Verfassung des Freistaats Bayern verankerte kommunale Gebietskörperschaft und bildet neben den Gemeinden (erste kommunale Ebene), den Landkreisen und kreisfreien Städten (zweite kommunale Ebene) die dritte kommunale Ebene.

Der Bezirk erfüllt überörtliche Aufgaben der Daseinsvorsorge, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen.

Der Bezirk ist

  • überörtlicher Sozialhilfeträger (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege in stationären und teilstationären Einrichtungen),
     
  • Träger von Fach- und Sonderschulen,
     
  • über die "Kliniken des Bezirks Niederbayern - Kommunalunternehmen" Träger von psychiatrischen und neurologischen Fachkrankenhäusern und
     
  • zuständig für regionale Kultur und Heimatpflege.

Hauptorgane des Bezirks sind der Bezirkstag, der Bezirksausschuss und der Bezirkstagspräsident. Der Bezirkstag ist die Vertretung der niederbayerischen Bürgerinnen und Bürger und besteht zurzeit aus 24 ehrenamtlichen Mitgliedern, die jeweils für fünf Jahre gleichzeitig mit dem Landtag gewählt werden. Den Vorsitz im Bezirkstag führt der Bezirkstagspräsident, der aus der Mitte des Gremiums gewählt wird. Er vertritt den Bezirk nach außen und vollzieht die Beschlüsse der Gremien.

Der Sitz der Verwaltung des Bezirks Niederbayern ist in Landshut.
 

Gegenüberstellung von Regierung und Bezirk

Internetauftritt des Bezirks Niederbayern