Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife in Höhe der Donaustaustufe Straubing
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, hat am 19.09.2023 bei der Regierung von Niederbayern die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (technisch als Flutpolder bezeichnet) an der Öberauer Schleife bei Straubing beantragt. Die Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife ist Bestandteil einer Kette geplanter gesteuerter Flutpolder entlang der bayerischen Donau und dient dem Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau, bei denen eine Überlastung unterhalb liegender Hochwasserschutzanlagen (Überlastfall) zu befürchten ist.
Der Antrag des Wasserwirtschaftsamt Deggendorf lag vom 30.10.2023 bis 05.12.2023 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Einwendungsfrist endete am 05.01.2024.
Die gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die vorliegenden Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG sowie die Stellungnahmen der betroffenen Behörden wurden im Rahmen eines nicht öffentlichen Erörterungstermins am 7. und 8. November 2024 nach Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG behandelt. Die Regierung von Niederbayern führt derzeit das Planfeststellungsverfahren nach § 68 WHG fort.
Relevante Unterlagen zum Vorhaben finden sie unter https://www.uvp-verbund.de.