Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Erdgasloopleitung Schwandorf - Forchheim
Antragsteller: Open Grid Europe GmbH (OGE)
-Anhörungsverfahren-
Die Open Grid Europe GmbH (OGE), Kallenbergstraße 5, 45141 Essen hat bei der Regierung der Oberpfalz für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Da die Leitung ein Vorhaben ist, welches die Regierungsbezirke Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern übergreifend betrifft, hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie bestimmt, dass die Regierung der Oberpfalz federführende Behörde ist und den Planfeststellungsbeschluss für die gesamte Leitung erlässt. Das Anhörungsverfahren nach den §§ 43 ff EnWG und § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird von der Regierung der Oberpfalz und der Regierung von Niederbayern (diese auch für die Regierung von Oberbayern) durchgeführt. Die Regierung von Niederbayern teilt das Ergebnis des Anhörungsverfahrens verbunden mit einer Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz mit, die dann anschließend für die gesamte Leitung den Planfeststellungsbeschluss erteilt.
Inhalt des Antrags sind die Errichtung und der Betrieb einer 62 km langen erdverlegten Erdgastransportleitung überwiegend parallel zur bestehenden Erdgasleitung Rothenstadt – Forchheim mit einer Nennweite von DN 1000 sowie einem maximal zulässigen Betriebsdruck MOP 100 bar.
Die genauen Planunterlagen können im Internetangebot der Regierung der Oberpfalz aufgerufen werden.