Luftverkehr; Aufsicht
Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist Aufgabe der Luftfahrtbehörden (in Bayern: Luftämter).
Vergleichbar wie im Straßenverkehr durch die Polizei wird durch Luftaufsichtspersonal der Luftämter die Einhaltung der luftrechtlichen Vorschriften überwacht.
An Flugplätzen mit höherem Flugbetriebsaufkommen bestehen örtliche Luftaufsichtsstellen mit dauerhaft dort stationiertem Personal. An den übrigen Fluggeländen erfolgen regelmäßige Kontrollen durch die regionale Luftaufsicht. Die dabei festgestellten Verstöße können durch die Luftämter als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
- Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern
Ansprechpartner
Regionale Luftaufsicht
Telefon +49 (0)89 2176-2221
E-Mail luftamt@reg-ob.bayern.de
Regionale Luftaufsicht, Flugprüfer des Luftamtes Südbayern
Telefon +49 (0)89 2176-2912
E-Mail luftamt@reg-ob.bayern.de
Regionale Luftaufsicht, Flugprüfer des Luftamtes Südbayern
Telefon +49 (0)89 2176-2945
E-Mail luftamt@reg-ob.bayern.deÖffnungszeiten allgemein
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