Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung
Das Sachgebiet 10 der Regierung unterstützt die Landratsämter, Städte und Gemeinden im Brand- und Katastrophenschutz. Im Notfall koordinieren die Mitarbeiter den überregionalen Einsatz von Hilfskräften. Zur Präventionsarbeit gehört, Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen, Hilfsorganisationen mit Geld und Ausrüstung auszustatten und Luftbeobachter bei hoher Waldbrandgefahr loszuschicken.
Die über 1.000 Freiwilligen Feuerwehren in Niederbayern bekommen Geld für den Bau von Gerätehäusern und den Kauf neuer Einsatzfahrzeuge. Im Sachgebiet läuft auch die Anmeldung zu Fortbildungen für die rund 50.000 Feuerwehrleute in der Region.
Außerdem beraten die Mitarbeiter die Kommunen juristisch im weiten Feld des Sicherheitsrechts vom Waffenrecht bis zur Genehmigung von Großveranstaltungen, und sie arbeiten mit der Polizei und der Bundeswehr zusammen.
Das Sachgebiet 10 nimmt, mit Zuständigkeit für die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberbayern, auch die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz für die Berufsgruppen der Güterhändler, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, nicht verkammerte Rechtsbeistände sowie bestimmte Dienstleister und Finanzunternehmen wahr. Im Rahmen dieser Aufsichtspflicht wird sichergestellt, dass die Anforderungen des Geldwäschegesetzes beachtet werden.
Regierung von Niederbayern
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
- Feuerwehr-Fachberatung
Telefon +49 (0)871 808-1264
E-Mailfeuerwehr@reg-nb.bayern.de - Feuerwehr-Lehrgangswesen
Telefon +49 (0)871 808-1257
E-Mailfw-lehrgang@reg-nb.bayern.de - Feuerwehrwesen
Telefon +49 (0)871 808-1206
E-Mailfeuerwehr@reg-nb.bayern.de - Geldwäscheaufsicht Glücksspiel
Telefon +49 (0)871 808-1283
E-Mailgeldwaeschepraevention@reg-nb.bayern.de - Geldwäscheprävention
Telefon +49 (0)871 808-1287
E-Mailgeldwaeschepraevention@reg-nb.bayern.de - Glücksspielaufsicht
Telefon +49 (0)871 808-1203
E-Mailgluecksspiel@reg-nb.bayern.de - Katastrophenschutz
Telefon +49 (0)871 808-1261
E-Mailkatastrophenschutz@reg-nb.bayern.de - Manöveranmeldung
Telefon +49 (0)871 808-1257
E-Mailkatastrophenschutz@reg-nb.bayern.de - Meldewesen
Telefon +49 (0)871 808-1262
E-Mailmeldewesen@reg-nb.bayern.de - Ordnungswidrigkeiten
Telefon +49 (0)871 808-1283
E-Mailgeldwaeschepraevention@reg-nb.bayern.de - Rückabwicklung Zivilschutzräume
Telefon +49 (0)871 808-1203
E-Mailkatastrophenschutz@reg-nb.bayern.de
Regierung von Niederbayern
- F
- Feuerwehr; Beantragung einer staatlichen Förderung für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie den Bau von Feuerwehrhäusern
- Feuerwehr-Ehrenzeichen als Steckkreuz; Einreichung eines Vorschlages
- Feuerwehr; Fachberatung
- Feuerwehr; Lehrgangsanmeldung
- G
- Geldwäsche; Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und eines Vertreters
- Geldwäsche; Durchführung der Aufsicht
- Glücksspiel; Durchführung der Aufsicht
- Glücksspiel; Durchführung der Geldwäscheaufsicht
- K
- Katastrophenschutzausrüstung; Beantragung einer staatlichen Förderung
- Katastrophenschutzfonds; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung
- Katastrophenschutz; Informationen zu den Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden
- Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen
- T
- Taktisch-Technische Betriebsstellen; Beantragung einer Zuwendung
- Terrorismusfinanzierung; Durchführung der Aufsicht
- W
- Waldbrandüberwachung; Informationen zur Organisation der Luftbeobachtung
- Werkfeuerwehr; Beantragung der Anerkennung
- Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Änderung der Erlaubnis für den Betrieb
- Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb
- Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen
- Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen im Nichtfinanzsektor