Dezernat 21 - Bauarbeiterschutz und Sprengwesen
Das Dezernat 21 der Gewerbeaufsicht achtet unter anderem darauf, dass auf den niederbayerischen Baustellen die Vorschriften zum Bauarbeiterschutz eingehalten werden. Die Mitarbeiter kümmern sich um Fragen des Sprengstoffrechts und informieren über den Umgang mit explosiven Stoffen.
Außerdem sind sie für das Gefahrstoffrecht auf Baustellen zuständig, dazu gehört unter anderem die Asbestsanierung.
Dieses Dezernat überwacht Unternehmen aus dem Bau- und Ausbaugewerbe, Zimmerereien, Dachdeckereien und Firmen, die Bodenschätze abbauen, sowie Ziegeleien, Betonwerke und Mischanlagen für Asphalt und Beton.
Regierung von Niederbayern Ämtergebäude Gestütstraße
Öffnungszeiten allgemein
MO | 08:00 - 16:00 Uhr |
DI | 08:00 - 16:00 Uhr |
MI | 08:00 - 16:00 Uhr |
DO | 08:00 - 16:00 Uhr |
FR | 08:00 - 13:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
- Gewerbeaufsicht - Dezernat 21
Telefon +49 (0)871 808-1702
E-Mailgewerbeaufsicht@reg-nb.bayern.de
Regierung von Niederbayern Ämtergebäude Gestütstraße
- A
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
- Asbesthaltige Materialien; Anzeige von Tätigkeiten